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            <title>LAG Antrag zum AUsbau der Erneuerbaren Energien: Alles</title>
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                <title>LAG Antrag zum AUsbau der Erneuerbaren Energien: Alles</title>
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                        <title>A1NEU2: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Klimakrise schreitet voran, Bürger*innen sorgen sich um die Energiesicherheit und steigende Energiekosten. Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg ist klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur das Klima schützt, sondern auch eine Frage der Energiesicherheit ist. Eine umfassende Versorgung mit Erneuerbaren Energien wird zunehmend zu einem wichtigen Standortfaktor für die Industrie. Deshalb wollen wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg, schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energien werden, indem wir dem Ausbau der Erneuerbaren einen neuen Schub geben und dafür die Bedingungen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach der Novelle des Erneuerbaren Energiengesetzes vom 8. Juli 2022 liegen in Deutschland Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie (EE) im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das bedeutet, ihnen ist zukünftig eine vorrangige Bedeutung in den jeweiligen Schutzgüterabwägungen einzuräumen. Wir wollen diese rechtliche Aufwertung in Regelungen umsetzen, damit die erforderlichen Erzeugungsanlagen rasch errichtet werden können. Um bis spätestens 2040 ein klimaneutrales Baden-Württemberg zu erreichen, brauchen wir ein Vielfaches der heutigen Ausbauraten an erneuerbaren Energien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur deutlichen Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und Windkraftanlagen müssen wir eine zügigere Bereitstellung von Freiflächen und Standorten ermöglichen, die kurzfristige Genehmigung zum Regelfall und Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver machen, sowie den Fachkräftemangel beheben. Für Dach-Photovoltaikanlagen braucht es zudem Anreize für eine vollständige Nutzung der Dachflächen, einfachere steuerliche Regelungen und entbürokratisierte Verfahren zum Stromnetzanschluss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Genehmigungsverfahren und -grundlagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wurde beschlossen, dass 2% der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. Zur Beschleunigung des Verfahrens wollen wir, dass bis Ende des Jahres 2023 in einem ersten Schritt 1 % der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik und Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Ein weiteres Prozent soll bis zum Jahr 2027 ausgewiesen werden. Solange diese jeweiligen Flächenziele nicht erreicht sind, schlagen wir vor, dass Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nach dem Außenbereichsprivileg (privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1. Nr. 3 BauGB) errichtet werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemäß der Novelle des EEG sollen Belange des Naturschutzes, Landschaftsschutzes, Wasserrechts, der Landwirtschaft, des Denkmalschutzes, Brandschutzes, Forstrechts und Straßenrechts nur noch in schwerwiegenden Fällen die Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit einer Leitlinie in der Form von ministerialen Erlassen und Anpassungen der Verwaltungsvorschriften durch die obersten Landesbehörden, möchten wir den unteren Genehmigungsbehörden einen verbindlichen Rahmen setzen, der gewährleistet, dass die Entscheidungen im Einzelfall dem überragenden öffentlichen Interesse am Bau von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien gerecht werden und schnell und rechtssicher getroffen werden können. Genehmigungen sollen zu diesem Zweck typisiert werden. Wir wollen erreichen, dass die Genehmigungen von Wind- und Solarkraftwerken auf dafür geeigneten Flächen von der Ausnahme zur Regel werden. Genehmigungszeiten, die heute bei Windkraftwerken bis zu 7 Jahre dauern können, wollen wir halbieren.Wir streichen viele Fristverlängerungen. Eine Genehmigung soll automatisch erteilt werden, wenn innerhalb der Frist kein ablehnender Bescheid ausgestellt wird. Wir wollen prüfen, ob Freiflächen-PV Anlagen, die nach dem anerkannten Stand der Technik errichtet werden, grundsätzlich genehmigungsfrei gestellt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Umsetzung der von den Regionalverbänden für Windkraft und Freiflächenphotovoltaik ausgewiesenen Flächen soll für die Kommunen zur Pflicht werden. Im Gegenzug haben die Kommunen ein Vorschlagsrecht für die Ausweisung von geeigneten Flächen. Die Kosten, die den Gemeinden für behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren von Freiflächen- Photovoltaik und Windkraftanlagen entstehen, sollen überwiegend vom Land übernommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgleichsmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen folgende Änderungen bei den Genehmigungsgrundlagen vornehmen: Ausgleichsflächen müssen für Freiflächen-Photovoltaik zukünftig nicht mehr bereitgestellt werden, da Anlagen für die erneuerbaren Energien einen hohen Wert für die Erhaltung der Natur darstellen und bei geeigneter Ausführung eine hohe Biodiversität ermöglichen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ausgleichsflächen für Windenergie sollen zukünftig nicht mehr in der Verantwortung der Projektträger liegen, sondern in großen Programmen für den Populationsschutz gefährdeter Arten beim Land oder Bund gebündelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausbauziele</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen die Ausbauziele in Baden-Württemberg an die Ziele des Bundes anpassen, welche mit Bundestagsbeschluss vom 8. Juli 2022 in der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetz gesetzt wurden. Das bedeutet, dass der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auch in Baden-Württemberg bis 2030 auf mindestens 80% gesteigert wird. Ziel ist eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Wir wollen die Stromversorgung in Baden-Württemberg resilienter und unabhängiger von Importen machen. Unser Ziel ist es, dass Baden-Württemberg in der pro Kopf-Statistik im Ausbau der EE im bundesweiten Vergleich in die vorderen Ränge aufsteigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Netzausbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein weiterer zentraler Punkt ist der Netzausbau: Verteilnetzbetreiber sollen bei neuen Anlagen oder Erweiterung bestehender Anlagen dazu verpflichtet werden, das Netz auf die Aufnahme der zusätzlich erzeugten Leistung auszubauen. Abregelungen sollen unterbunden werden. Stattdessen sollen Anreize und Regelungen geschaffen werden, die es erlauben, Energieüberschüsse für die lokale Produktion von grünem Wasserstoff zu nutzen und so dieser wichtigen Technologie in Baden-Württemberg den Weg zu ebnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aufdach-Photovoltaik</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns dafür ein, dass für Aufdach-PV-Anlagen die Vergütungssätze schnellstmöglich weiter angehoben werden und die Direktvermarktung stark vereinfacht wird, um auch kleine Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können sowie die Überschusseinspeisung in das Stromnetz zu steigern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Dächer möglichst vollständig mit Photovoltaikmodulen belegt werden und bauen Restriktionen ab, die dem entgegenstehen. Wir wollen ein Landes-Förderprogramm für PV-Anlagen auflegen, die mindestens 80% der Dachfläche belegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Deutschland die erlaubte Anschlussleistung für Balkon-Photovoltaik-Anlagen von bislang 600 W gemäß dem Europäischen Netzkodex auf 800 W angehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beteiligung der Bürger*innen an der Energiewende</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bürgerenergiegenossenschaften spielen für eine breite Akzeptanz der Erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle. Deshalb wollen wir ein Förderprogramm des Landes für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften auflegen und die gesetzlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Den sozialen Zusammenhalt heute und in Zukunft sichern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Konsequenter Klimaschutz und der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind zwei Seiten derselben Medaille. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien bei uns im Land schafft regionale Werte, sichert Arbeitsplätze, und liefert grüne Energien, die heute schon preiswerter sind als fossile.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Klimabürger*innenräte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen die Einrichtung von Klimabürger*innenräten in Kommunen und Regionen fördern und auf Landesebene einen Klimabürger*innenrat einrichten. Diese sollen, beraten von Experten*innen, bis Mitte 2023 ihren Kommunen beziehungsweise dem Land konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren vorschlagen, die so bemessen sind, dass sie vereinbar mit dem Pariser Klimaschutzziel sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Initiative für Fachkräfte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Fachkräftemangel in der EE-Branche wollen wir mit neuen, Gewerke-übergreifenden Ausbildungsmodellen an Schulen, neuen praxisorientierten Ausbildungsgängen sowie einer Ausbildungsgarantie beheben. Kosten für Meister- und Gesellenprüfungen sollen vom Land übernommen werden. Bei Unternehmen der Erneuerbaren Branche müssen wir neues Vertrauen in den Wachstumsmarkt der Erneuerbaren Energien schaffen und so Investitionen auslösen. Diese Unternehmen brauchen Anreize, auszubilden und Fachkräfte einzustellen. Wir brauchen eine Gründungsinitiative des Landes für Installationsbetriebe für die Energiewende. Wir wollen zügig ein Förderprogramm des Landes für umfassende Maßnahmen auflegen, um Fachkräfte für alle Berufe zu gewinnen, die für die Energiewende wichtig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Anreize schaffen, dass sich Industrien und Produktionsstätten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, treibhausneutrale Heizungstechniken und Wasserstofftechnologien in Baden-Württemberg ansiedeln und entwickeln. So wollen wir Baden-Württemberg zu einem Zentrum der europäischen Energiewende-Industrie machen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien nun erheblich beschleunigen und schlagen hierzu ein Bündel von Maßnahmen zur Überwindung entsprechender Hemmnisse vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vorschläge wurden im Rahmen der LAG Energie durch <a href="">Expert:innen</a> aus der Energiewirtschaft, der Solarenergie- und der Windenergiebrache, aus Verwaltungen, Kommunalparlamenten und Umweltverbänden erarbeitet und liegen in ausführlicher Form in einem Positionspapier (<a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/101_Baden-W%C3%BCrttemberg/Landesarbeitsgemeinschaften/Energie/EE-Ausbau%20BaW%C3%BC&amp;openfile=56352793">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/101_Baden-Württemberg/Landesarbeitsgemeinschaften/Energie/EE-Ausbau%20BaWü&amp;openfile=56352793</a>) vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die gegenwärtigen landesrechtlichen Rahmenbedingungen sind mit den im Juli 2022 auf Bundesebene in der Novelle des Erneuerbaren -Energien-Gesetz (EEG) formulierten Grundsätzen nicht mehr vereinbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der beschlossenen Novelle des EEG heißt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Die erneuerbaren Energien müssen daher nach § 2 Satz 2 EEG 2021 bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Konkret sollen die erneuerbaren Energien damit im Rahmen von Abwägungsentscheidungen u. a. gegenüber seismologischen Stationen, Radaranlagen, Wasserschutzgebieten, dem Landschaftsbild, Denkmalschutz oder im Forst-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bau- oder Straßenrecht nur in Ausnahmefällen überwunden werden. ...Besonders im planungsrechtlichen Außenbereich, wenn keine Ausschlussplanung erfolgt ist, muss dem Vorrang der erneuerbaren Energien bei der Schutzgüterabwägungen Rechnung getragen werden.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der bisher geltende Rechtsrahmen ist auch ursächlich mit dafür verantwortlich, dass Baden-Württemberg in der pro Kopf-Statistik im Ausbau der EE im bundesweiten Vergleich einen der letzten Plätze belegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein besonders schwerwiegendes Problem sind die hohen bürokratischen und verfahrenstechnischen Hürden für den Ausbau, die Nutzung und Vermarktung erneuerbarer Energien (nicht nur) in Baden-Württemberg. So ist z.B. für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen zuerst ein 10-stufiges Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und im Anschluss daran noch einmal ein 10-stufiges Bauleitverfahren zu durchlaufen. Dies bedeutet einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand und führt zu jahrelangen Verzögerungen. Zudem kann eine Vielzahl von hinzuzuziehenden unteren Genehmigungsbehörden durch Entsagen der Zustimmung das Projekt zum Scheitern bringen. Die Verordnungen, welche die Entscheidungsgrundlagen dieser unteren Behörden darstellen, stammen dabei zum Großteil aus dem letzten Jahrtausend und werden den Erfordernissen der im Juli vom Bundestag beschlossenen EEG Novelle in keinster Weise gerecht. Hier sind die obersten Landesbehörden gefordert, diese Verordnungen in Bezug auf Naturschutz, Landschaftsschutz, Wasserrecht, Landwirtschaft, Denkmalschutz, Brandschutz, Forstrecht und Wegerecht den Erfordernissen des Klimaschutzes anzupassen und gegenüber den im „überragenden Interesse“ stehenden Ausbau der Erneuerbaren unterzuordnen. Sollten im einzelnen Landesgesetze einer solchen Ausgestaltung der Verordnungen entgegenstehen, sind entsprechende Gesetzesänderungen umgehend auszuarbeiten und dem Parlament zum Beschluss vorzulegen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 27 Aug 2022 11:33:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50283</link>
                        <author></author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Klimakrise schreitet voran, Bürger*innen sorgen sich um die Energiesicherheit und steigende Energiekosten. Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg ist klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur das Klima schützt, sondern auch eine Frage der Energiesicherheit ist. Eine umfassende Versorgung mit Erneuerbaren Energien wird zunehmend zu einem wichtigen Standortfaktor für die Industrie. Deshalb wollen wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg, schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energien werden, indem wir dem Ausbau der Erneuerbaren einen neuen Schub geben und dafür die Bedingungen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach der Novelle des Erneuerbaren Energiengesetzes vom 8. Juli 2022 liegen in Deutschland Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie (EE) im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das bedeutet, ihnen ist zukünftig eine vorrangige Bedeutung in den jeweiligen Schutzgüterabwägungen einzuräumen. Wir wollen diese rechtliche Aufwertung in Regelungen umsetzen, damit die erforderlichen Erzeugungsanlagen rasch errichtet werden können. Um bis spätestens 2040 ein klimaneutrales Baden-Württemberg zu erreichen, brauchen wir ein Vielfaches der heutigen Ausbauraten an erneuerbaren Energien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur deutlichen Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und Windkraftanlagen müssen wir eine zügigere Bereitstellung von Freiflächen und Standorten ermöglichen, die kurzfristige Genehmigung zum Regelfall und Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver machen, sowie den Fachkräftemangel beheben. Für Dach-Photovoltaikanlagen braucht es zudem Anreize für eine vollständige Nutzung der Dachflächen, einfachere steuerliche Regelungen und entbürokratisierte Verfahren zum Stromnetzanschluss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Genehmigungsverfahren und -grundlagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wurde beschlossen, dass 2% der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. Zur Beschleunigung des Verfahrens wollen wir, dass bis Ende des Jahres 2023 in einem ersten Schritt 1 % der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik und Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Ein weiteres Prozent soll bis zum Jahr 2027 ausgewiesen werden. Solange diese jeweiligen Flächenziele nicht erreicht sind, schlagen wir vor, dass Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nach dem Außenbereichsprivileg (privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1. Nr. 3 BauGB) errichtet werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemäß der Novelle des EEG sollen Belange des Naturschutzes, Landschaftsschutzes, Wasserrechts, der Landwirtschaft, des Denkmalschutzes, Brandschutzes, Forstrechts und Straßenrechts nur noch in schwerwiegenden Fällen die Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit einer Leitlinie in der Form von ministerialen Erlassen und Anpassungen der Verwaltungsvorschriften durch die obersten Landesbehörden, möchten wir den unteren Genehmigungsbehörden einen verbindlichen Rahmen setzen, der gewährleistet, dass die Entscheidungen im Einzelfall dem überragenden öffentlichen Interesse am Bau von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien gerecht werden und schnell und rechtssicher getroffen werden können. Genehmigungen sollen zu diesem Zweck typisiert werden. Wir wollen erreichen, dass die Genehmigungen von Wind- und Solarkraftwerken auf dafür geeigneten Flächen von der Ausnahme zur Regel werden. Genehmigungszeiten, die heute bei Windkraftwerken bis zu 7 Jahre dauern können, wollen wir halbieren.Wir streichen viele Fristverlängerungen. Eine Genehmigung soll automatisch erteilt werden, wenn innerhalb der Frist kein ablehnender Bescheid ausgestellt wird. Wir wollen prüfen, ob Freiflächen-PV Anlagen, die nach dem anerkannten Stand der Technik errichtet werden, grundsätzlich genehmigungsfrei gestellt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Umsetzung der von den Regionalverbänden für Windkraft und Freiflächenphotovoltaik ausgewiesenen Flächen soll für die Kommunen zur Pflicht werden. Im Gegenzug haben die Kommunen ein Vorschlagsrecht für die Ausweisung von geeigneten Flächen. Die Kosten, die den Gemeinden für behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren von Freiflächen- Photovoltaik und Windkraftanlagen entstehen, sollen überwiegend vom Land übernommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgleichsmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen folgende Änderungen bei den Genehmigungsgrundlagen vornehmen: Ausgleichsflächen müssen für Freiflächen-Photovoltaik zukünftig nicht mehr bereitgestellt werden, da Anlagen für die erneuerbaren Energien einen hohen Wert für die Erhaltung der Natur darstellen und bei geeigneter Ausführung eine hohe Biodiversität ermöglichen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ausgleichsflächen für Windenergie sollen zukünftig nicht mehr in der Verantwortung der Projektträger liegen, sondern in großen Programmen für den Populationsschutz gefährdeter Arten beim Land oder Bund gebündelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausbauziele</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen die Ausbauziele in Baden-Württemberg an die Ziele des Bundes anpassen, welche mit Bundestagsbeschluss vom 8. Juli 2022 in der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetz gesetzt wurden. Das bedeutet, dass der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auch in Baden-Württemberg bis 2030 auf mindestens 80% gesteigert wird. Ziel ist eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Wir wollen die Stromversorgung in Baden-Württemberg resilienter und unabhängiger von Importen machen. Unser Ziel ist es, dass Baden-Württemberg in der pro Kopf-Statistik im Ausbau der EE im bundesweiten Vergleich in die vorderen Ränge aufsteigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Netzausbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein weiterer zentraler Punkt ist der Netzausbau: Verteilnetzbetreiber sollen bei neuen Anlagen oder Erweiterung bestehender Anlagen dazu verpflichtet werden, das Netz auf die Aufnahme der zusätzlich erzeugten Leistung auszubauen. Abregelungen sollen unterbunden werden. Stattdessen sollen Anreize und Regelungen geschaffen werden, die es erlauben, Energieüberschüsse für die lokale Produktion von grünem Wasserstoff zu nutzen und so dieser wichtigen Technologie in Baden-Württemberg den Weg zu ebnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aufdach-Photovoltaik</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns dafür ein, dass für Aufdach-PV-Anlagen die Vergütungssätze schnellstmöglich weiter angehoben werden und die Direktvermarktung stark vereinfacht wird, um auch kleine Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können sowie die Überschusseinspeisung in das Stromnetz zu steigern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Dächer möglichst vollständig mit Photovoltaikmodulen belegt werden und bauen Restriktionen ab, die dem entgegenstehen. Wir wollen ein Landes-Förderprogramm für PV-Anlagen auflegen, die mindestens 80% der Dachfläche belegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Deutschland die erlaubte Anschlussleistung für Balkon-Photovoltaik-Anlagen von bislang 600 W gemäß dem Europäischen Netzkodex auf 800 W angehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beteiligung der Bürger*innen an der Energiewende</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bürgerenergiegenossenschaften spielen für eine breite Akzeptanz der Erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle. Deshalb wollen wir ein Förderprogramm des Landes für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften auflegen und die gesetzlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Den sozialen Zusammenhalt heute und in Zukunft sichern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Konsequenter Klimaschutz und der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind zwei Seiten derselben Medaille.Der Ausbau der Erneuerbaren Energien bei uns im Land schafft regionale Werte, sichert Arbeitsplätze, und liefert grüne Energien, die heute schon preiswerter sind als fossile.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Klimabürger*innenräte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen die Einrichtung von Klimabürger*innenräten in Kommunen und Regionen fördern und auf Landesebene einen Klimabürger*innenrat einrichten. Diese sollen, beraten von Experten*innen, bis Mitte 2023 ihren Kommunen beziehungsweise dem Land konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren vorzuschlagen, die so bemessen sind, dass sie vereinbar mit dem Pariser Klimaschutzziel sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Initiative für Fachkräfte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Fachkräftemangel in der EE-Branche wollen wir mit neuen, Gewerke-übergreifenden Ausbildungsmodellen an Schulen, neuen praxisorientierten Ausbildungsgängen sowie einer Ausbildungsgarantie beheben. Kosten für Meister- und Gesellenprüfungen sollen vom Land übernommen werden. Bei Unternehmen der Erneuerbaren Branche müssen wir neues Vertrauen in den Wachstumsmarkt der Erneuerbaren Energien schaffen und so Investitionen auslösen. Diese Unternehmen brauchen Anreize, auszubilden und Fachkräfte einzustellen. Wir brauchen eine Gründungsinitiative des Landes für Installationsbetriebe für die Energiewende. Wir wollen zügig ein Förderprogramm des Landes für umfassende Maßnahmen auflegen, um Fachkräfte für alle Berufe zu gewinnen, die für die Energiewende wichtig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Anreize schaffen, dass sich Industrien und Produktionsstätten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, treibhausneutrale Heizungstechniken und Wasserstofftechnologien in Baden-Württemberg ansiedeln und entwickeln. So wollen wir Baden-Württemberg zu einem Zentrum der europäischen Energiewende-Industrie machen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien nun erheblich beschleunigen und schlagen hierzu ein Bündel von Maßnahmen zur Überwindung entsprechender Hemmnisse vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vorschläge wurden im Rahmen der LAG Energie durch <a href="">Expert:innen</a> aus der Energiewirtschaft, der Solarenergie- und der Windenergiebrache, aus Verwaltungen, Kommunalparlamenten und Umweltverbänden erarbeitet und liegen in ausführlicher Form in einem Positionspapier (<a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/101_Baden-W%C3%BCrttemberg/Landesarbeitsgemeinschaften/Energie/EE-Ausbau%20BaW%C3%BC&amp;openfile=56352793">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/101_Baden-Württemberg/Landesarbeitsgemeinschaften/Energie/EE-Ausbau%20BaWü&amp;openfile=56352793</a>) vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die gegenwärtigen landesrechtlichen Rahmenbedingungen sind mit den im Juli 2022 auf Bundesebene in der Novelle des Erneuerbaren -Energien-Gesetz (EEG) formulierten Grundsätzen nicht mehr vereinbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der beschlossenen Novelle des EEG heißt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Die erneuerbaren Energien müssen daher nach § 2 Satz 2 EEG 2021 bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Konkret sollen die erneuerbaren Energien damit im Rahmen von Abwägungsentscheidungen u. a. gegenüber seismologischen Stationen, Radaranlagen, Wasserschutzgebieten, dem Landschaftsbild, Denkmalschutz oder im Forst-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bau- oder Straßenrecht nur in Ausnahmefällen überwunden werden. ...Besonders im planungsrechtlichen Außenbereich, wenn keine Ausschlussplanung erfolgt ist, muss dem Vorrang der erneuerbaren Energien bei der Schutzgüterabwägungen Rechnung getragen werden.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der bisher geltende Rechtsrahmen ist auch ursächlich mit dafür verantwortlich, dass Baden-Württemberg in der pro Kopf-Statistik im Ausbau der EE im bundesweiten Vergleich einen der letzten Plätze belegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein besonders schwerwiegendes Problem sind die hohen bürokratischen und verfahrenstechnischen Hürden für den Ausbau, die Nutzung und Vermarktung erneuerbarer Energien (nicht nur) in Baden-Württemberg. So ist z.B. für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen zuerst ein 10-stufiges Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und im Anschluss daran noch einmal ein 10-stufiges Bauleitverfahren zu durchlaufen. Dies bedeutet einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand und führt zu jahrelangen Verzögerungen. Zudem kann eine Vielzahl von hinzuzuziehenden unteren Genehmigungsbehörden durch Entsagen der Zustimmung das Projekt zum Scheitern bringen. Die Verordnungen, welche die Entscheidungsgrundlagen dieser unteren Behörden darstellen, stammen dabei zum Großteil aus dem letzten Jahrtausend und werden den Erfordernissen der im Juli vom Bundestag beschlossenen EEG Novelle in keinster Weise gerecht. Hier sind die obersten Landesbehörden gefordert, diese Verordnungen in Bezug auf Naturschutz, Landschaftsschutz, Wasserrecht, Landwirtschaft, Denkmalschutz, Brandschutz, Forstrecht und Wegerecht den Erfordernissen des Klimaschutzes anzupassen und gegenüber den im „überragenden Interesse“ stehenden Ausbau der Erneuerbaren unterzuordnen<span class="strike">. </span>Sollten im einzelnen Landesgesetze einer solchen Ausgestaltung der Verordnungen entgegenstehen, sind entsprechende Gesetzesänderungen umgehend auszuarbeiten und dem Parlament zum Beschluss vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuell verzögern sich Planungs- und Genehmigungsverfahren aufgrund von Landesverordnungen, die als Entscheidungsgrundlage für untere Behörden dienen, um mehrere Jahre. Damit werden wir unseren eigenen Klimaschutzzielen und der im Juli vom deutschen Bundestag beschlossenen EEG-Novelle nicht gerecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Sicherung, Planung, Abstimmung mit den Behörden, Herrichtung sowie Monitoring der Flächen ist für die Projektierer:innen von EE-Anlagen mit unverhältnismäßig hohem zeitlichen und personellem Aufwand verbunden. Anstelle der Bereitstellung und Betreuung von Ausgleichsflächen tritt eine finanzielle Kompensation durch den Projektierer zur Unterstützung dieser Artenschutzprogramme.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Aug 2022 12:31:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä2 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58079?commentId=7117#comm7117</link>
                        <author>Matthias Seelmann-Eggebert</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58079?commentId=7117#comm7117</guid>
                        <description><![CDATA[Einigung auf:
Wir wollen zügig ein Förderprogramm des Landes für umfassende Maßnahmen auflegen, um Fachkräfte für alle Berufe zu gewinnen, die  für die Energiewende wichtig sind.]]></description>
                        <pubDate>Thu, 25 Aug 2022 14:55:32 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä2 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58079?commentId=7116#comm7116</link>
                        <author>Matthias Seelmann-Eggebert</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58079?commentId=7116#comm7116</guid>
                        <description><![CDATA[Vorschlag zur Moderation

Wir wollen zügig ein Förderprogramm des Landes für umfassende Maßnahmen auflegen, um Fachkräfte in für die Energiewende wichtigen Berufen zu gewinnen.]]></description>
                        <pubDate>Wed, 24 Aug 2022 17:53:18 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Neues LAG Statut</title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/Neues-LAG-Statut-41947</link>
                        <author>Matthias Seelmann-Eggebert (LAG Energie BW)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/Neues-LAG-Statut-41947</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg sind offen für alle Mitglieder und haben die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien grüner Politik zu entwickeln. Sie leisten einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließen Fachwissen und vernetzen die verschiedenen Akteure innerhalb und außerhalb der Partei. Das nachfolgende Statut soll dazu dienen, ihren Arbeitsrahmen zu definieren und ihre Arbeitsgrundlage zu sichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§1 Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaften</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufgabe der Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) ist es, in ihrem jeweiligen Politikfeld Fachwissen und Kompetenz aufzubauen, grüne Positionen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitarbeit in den Landesarbeitsgemeinschaften steht jedem Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg offen. Nichtmitglieder können dabei beratend mitwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeit der LAGen geschieht nach innen unter Beteiligung der Parteibasis, der Parteiorgane sowie der Landtagsfraktion. Die LAGen leisten einen wichtigen Beitrag zu grüner Programmatik, zur Erstellung von Wahlprogrammen und sie beraten den Landesvorstand und die Landtagsfraktion fachlich zu den jeweiligen Sachthemen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den LAGen kommt aber auch nach außen eine wichtige Vernetzungsfunktion zu. Sie verbinden entlang der jeweiligen Sachthemen externe Fachleute, Verbände, Initiativen und wissenschaftliche Institutionen mit der Landespartei und über die Wahl von Delegierten mit den Bundesarbeitsgemeinschaften und der Bundespartei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§2 Stellung der Landesarbeitsgemeinschaften in der Partei</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) sind satzungsgemäße Gremien von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und werden vom Landesverband finanziell ausgestattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAGen besitzen Antrags- und Rederecht auf der Landesdelegiertenkonferenz, im Landesausschuss, im Landesvorstand und bezüglich ihrer eigenen finanziellen Belange auch im Landesfinanzrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAGen werden vom Landesvorstand in Beratungen über Strategie, Programmatik und Wahlkampf und in der Vorbereitung von Koalitionsgesprächen einbezogen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAGen sind gegenüber dem Landesvorstand rechenschaftspflichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand berichtet über die Arbeit der LAGen in seinem Rechenschaftsbericht der LDK.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand und die Landtagsfraktion sollen jeweils Ansprechpartner*innen für die LAGen benennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAGen wählen Delegierte zu den jeweiligen Bundesarbeitsgemeinschaften. Diese beteiligen sich an der Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaften auf Basis des BAG Statutes und vertreten dort selbständig das durch den Landesvorstand zugewiesene Politikfeld.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Gesamtheit der LAG-Sprecher*innen bildet den LAG-Sprecher*innen-Rat, er vertritt die LAGen gegenüber der Partei bei übergeordneten, die Interessen aller LAGen betreffenden Angelegenheiten. Aus seiner Mitte werden unter Berücksichtigung des Frauenstatutes zwei Sprecher*innen gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Aufbau und Arbeitsweise der Landesarbeitsgemeinschaften</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitarbeit in den Landesarbeitsgemeinschaften steht jedem Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg offen. Stimmberechtigt sind die teilnehmenden Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg. Nichtmitglieder, die grüne Politik unterstützen möchten, können zur Mitarbeit eingeladen werden und haben wie alle ordentlichen Mitglieder Antrags- und Rederecht, sind jedoch nicht stimmberechtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Landesarbeitsgemeinschaften können in Präsenz, als Videokonferenz oder in hybrider Form tagen und beschließen. Außerhalb und innerhalb von Sitzungen kann die LAG mittels geeigneter Werkzeuge wie Termite und Abstimmungsgrün abstimmen. Geheime Wahlen können auch auf einer digitalen Sitzung erfolgen. Das Verfahren muss jedoch eine anonymisierte Wahl gewährleisten. Die Regeln zur Durchführung von Sitzungen, Abstimmungen und Wahlen richten sich nach den Bestimmungen der Bundes- und Landessatzung und soweit vorhanden nach der Geschäftsordnung der LAG.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die grundsätzlich parteiöffentlichen Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaften finden mindestens zweimal im Jahr statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu den Sitzungen erhalten die Mitglieder der LAG grundsätzlich mindestens zwei Wochen im Voraus eine schriftliche Einladung, die einen Tagungsordnungsvorschlag enthalten soll. Die Einladung per Email gilt als schriftlich. In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist verkürzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG ist beschlussfähig, wenn dazu ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens sechs Mitglieder aus mindestens 3 Kreisverbänden teilnehmen. Als Teilnehmende gelten auch Mitglieder, die per Telefon oder anderen geeigneten Kommunikationsformen an der Sitzung teilnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Sitzungen werden durch die Sprecher*innen geleitet, sofern keine andere Versammlungsleitung gewählt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>LAG-Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes können Beschlüsse in geheimer Abstimmung erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Über die Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll enthält Tagesordnung, die Ergebnisse ihrer Behandlung und die getroffenen Beschlüsse. Das Protokoll Bedarf der Bestätigung auf der nächstfolgenden Sitzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG hat insbesondere folgende Aufgaben und Verantwortungsbereiche:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Erarbeitung von programmatischen Positionen und Fassung von Beschlüssen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Festlegung der Inneren Struktur und Arbeitsweise der LAG</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Anträge an LDK, Landesausschuss und Landesvorstand</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einrichtung von Unterarbeits- und Projektgruppen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wahl der Sprecher*innen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wahl der BAG Delegierten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verwendung der LAG Projektmittel</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die LAG-Sprecher*innen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG wählt unter Berücksichtigung des Frauenstatutes mindestens zwei und maximal vier gleichberechtigte Sprecher:innen in geheimer Wahl. Bei gravierenden Verstößen gegen die Parteiordnung oder gegen dieses Statut ist eine vorzeitige Neuwahl der Sprecher*innen möglich. Eine solche Neuwahl braucht die vorherige Zustimmung des Landesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG-Sprecher:innen haben im Rahmen der Beschlüsse der LAG ein freies Mandat und werden in Ihrer Arbeit durch die Landesgeschäftsstelle unterstützt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG Sprecherinnen vertreten die LAG auch nach außen. Sie sind an Parteitagsbeschlüsse gebunden und nur mit Zustimmung des Landesvorstandes autorisiert, öffentliche Erklärungen für den Landesverband abzugeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Ihre Arbeit steht ihnen eine Kostenerstattung zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Sprecherinnen haben die folgenden Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vertretung der LAG gegenüber anderen Parteiorganen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vernetzung der LAG mit inner- und außerparteilichen Akteuren</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vorbereitung der Sitzungen und führen der laufenden Geschäfte</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vertretung der LAG im Sprecherinnen-Rat</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verwaltung des LAG-Finanzbudgets</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Delegierten zur BAG</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Delegierten und Ersatzdelegierten zur BAG vertreten die Landesarbeitsgemeinschaft in der durch den Landesvorstand zugeordneten BAG und werden für zwei Jahre in geheimer Wahl gewählt. Bei gravierenden Verstößen gegen die Parteiordnung oder gegen dieses Statut ist eine vorzeitige Neuwahl der Delegierten möglich. Eine solche Neuwahl braucht die vorherige Zustimmung des Landesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Delegierten sind der LAG rechenschaftspflichtig und vertreten die LAG unter Beachtung deren Beschlüsse in der BAG.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kosten und Aufwendungen der ordentlichen BAG-Delegierten zur Erfüllung ihrer statutsgemäßen Aufgaben werden erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§4 Anerkennung, Umbenennung und Auflösung einer Landesarbeitsgemeinschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Anerkennung/Gründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand beschließt über Gründung, Umbenennung und Auflösung von LAGen. Ein Antrag auf Gründung einer neuen Landesarbeitsgemeinschaft muss von mindestens 20 Mitgliedern aus mindestens 3 verschiedenen Kreisverbänden gestellt werden. Der Landesvorstand kann vor endgültiger Beschlussfassung über den Antrag probeweise einen LAG-ähnlichen Arbeitskreis für die Dauer von 12 Monaten einrichten. Spätestens nach Ablauf der 12 Monate ist über den Gründungsantrag zu beschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Umbenennung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Umbenennung kann auch mit Beschluss durch die LAG selbst erfolgen, sofern dadurch keine Politikfeldänderung stattfindet. Zuvor ist der Landesvorstand zu hören, widerspricht der Landesvorstand, entscheidet auf Antrag der betroffenen LAG darüber die LDK.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Abererkennung/Auflösung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz kann eine Landesarbeitsgemeinschaft auf Antrag hin auflösen, wenn die LAG regelmäßig nicht beschlussfähig ist oder innerhalb eines Jahres keine Sitzung stattgefunden hat oder die Landesarbeitsgemeinschaft gegen inhaltliche Grundsätze der Partei oder ihrer Ordnung verstößt . Dazu sind die jeweiligen LAG-Sprecher*innen anzuhören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) LDK Entscheidung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommt eine Neugründung wegen eines ablehnenden Beschlusses des Landesvorstands nicht zustande oder soll eine Landesarbeitsgemeinschaft gegen ihren Willen aufgelöst werden, kann die nächste Landesdelegiertenkonferenz mit der Angelegenheit befasst werden. Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt über einen entsprechenden Antrag mit einfacher Mehrheit. Die Gründung oder Auflösung ist ab Beschluss dieser LDK wirksam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§5 Sprecherinnen-Rat der LAGen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Sprecher*innen-Rat ist die Vertretung der Gesamtheit aller LAGen. Er diskutiert und beschließt über gemeinschaftliche, alle LAGen betreffende Belange und vertritt die LAGen in ihrer Gesamtheit gegenüber den Parteiorganen. Er dient auch dem Austausch zwischen den LAGen und zur Koordination gemeinsamer Aktivitäten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Er tagt mindestens zweimal im Jahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Sprecherinnen-Rat gibt sich eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Sprecher*innen-Rat setzt sich zusammen aus den gewählten LAG Sprecherinnen und einem Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes mit beratender Stimme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Sprecherinnen-Rat ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als 1/3 der LAGen vertreten sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle LAG-Sprecher*innen haben Antrags- und Rederecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Sprecher*innen-Rat wählt aus seiner Mitte, nach den Regeln des Frauenstatutes zwei Sprecher*innen, die den LAG-Sprecher*innen-Rat in allen Belangen vertreten. Die Sprecher*innen des Rates sind an die Beschlüsse des Rates gebunden. Die Sitzungen werden durch die Sprecher*innen geleitet, sofern keine andere Versammlungsleitung gewählt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahl der Sprecher*innen des Rates erfolgt in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kosten und Aufwendungen der beiden Sprecher*innen des LAG-Sprecher*innen-Rates zur Erfüllung ihrer statutsgemäßen Aufgaben werden erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sprecher*innen-Rat schlichtet Streitigkeiten zwischen LAGen und unterstützt bei der Organisation gemeinsamer Veranstaltungen aller oder mehrerer LAGen, wie z.B. dem grünen Ratschlag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Er beschließt über die ihm zugewiesenen Inter-LAG Finanzmittel und deren Verteilung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Abstimmungen, Beschlüsse und Wahlen gelten die unter §3 beschriebenen Verfahrensweisen sinngemäß. Ein Beschluss ist angenommen, wenn er die Mehrheit der Stimmen aller anwesenden LAGen erhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§6 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAGen erhalten ein jährliches Finanzbudget, dessen Höhe im Rahmen des Landeshaushaltes durch die Landesdelegiertenkonferenz beschlossen wird. Bei der Erstellung des Budgets werden die Sprecher*innen des LAG-Sprecher*innen-Rates von Landesvorstand und Landesfinanzrat angehört. Im Rahmen des Budgets treffen die Sprecher*innen eigenverantwortlich die Entscheidung über dessen Verwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Antragsstellung auf Auszahlung und die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzmittel obliegt den Sprecher*innen der einzelnen LAGen für die LAG-Mittel und den Sprecher*innen des Sprecher*innen-Rates für die Mittel des LAG-Sprecher*innen-Rates. Die ordnungsgemäße Verwendung ist dabei gegenüber dem Geschäftsführenden Landesvorstand nachzuweisen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mittel können wie folgt verwendet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Telefon, Fax, Porto und Internetkosten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fahrtkosten und Tagesspesen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kosten für Veranstaltungen und Sitzungen inkl. Raumkosten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kosten für Referent*innen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Büro- und Informationsmaterial</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Projektmittel nach Beschluss durch den LAG-Sprecher*innen-Rat</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>50 Prozent des jährlichen Finanzbudgets wird zu gleichen Teilen auf die einzelnen LAGen verteilt. Das verbleibende freie Budget von 50 Prozent wird durch den Sprecherinnen-Rat auf Basis von Projektanträgen, Arbeitsplänen der LAGen, sowie der Vorschläge des Landesvorstandes den einzelnen Projekten und LAGen zugewiesen.Einzelne Landesarbeitsgemeinschaften und der LAG-Sprecher*innen-Rat können darüber hinaus auch gesonderte Projektmittel beim Landesvorstand beantragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Grundlage der nachgewiesenen Kosten bzw. der durch den Landesvorstand genehmigten Kostenpläne.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§7 Schlussbestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit Beschluss dieses LAG Statutes durch die Landesdelegiertenkonferenz in Donaueschingen am 25. September 2022 tritt das LAG Statut vom 13.10.2007 außer Kraft und dieses LAG Statut an seine Stelle.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 24 Aug 2022 16:32:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Verhandlungsmandat</title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/verhandlungsmandat-26929</link>
                        <author>Matthias Seelmann-Eggebert (LAG Energie BW)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/verhandlungsmandat-26929</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG beauftragt das Koordinationsteam, im Rahmen des Landesparteitages die Verhandlungen zu den gestellten Anträgen zwischen der Antragskommission von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der LAG Energie zu führen. Um diese Verhandlungen zu führen stattet die LAG Energie das Koordinationsteam der LAG Energie mit einem Verhandlungsmandat für die beschlossenen Anträge aus. Dies umfasst auch die Möglichkeit einen Antrag nur partiell einzubringen, einer - auch modifizierten - Übernahme des gesamten Antrages oder einzelner Punkte in andere Anträge zuzustimmen, Modifikationen des Antrages zuzustimmen, den Antrag mit anderen Anträgen zu einen, ihn nicht einzubringen oder zurückzuziehen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 24 Aug 2022 16:01:05 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58094</link>
                        <author>Jörg Dengler (KV Freiburg)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58094</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 98 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Sozialer Zusammenhalt</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der soziale Zusammenhalt ist die Voraussetzung für unsere Freiheit, unsere Werte, unsere Demokratie und damit unsere Möglichkeiten, die Zukunft zu gestalten. Deshalb wollen wir die Herausforderungen der Energiewende gemeinsam und mit der Leistungskraft unseres Landes annehmen und ihre Chancen gerecht allen zugute kommen lassen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Aug 2022 23:58:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58093</link>
                        <author>Jörg Dengler (KV Freiburg)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58093</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 98 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Den sozialen Zusammenhalt heute<br>und in Zukunft sichern</strong>Konsequenter Klimaschutz und der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind zwei Seiten derselben Medaille.Der Ausbau der Erneuerbaren Energien bei uns im Land schafft regionale Werte, sichert Arbeitsplätze, und liefert grüne Energien, die heute schon preiswerter sind als fossile.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Aug 2022 23:48:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58092</link>
                        <author>Jörg Dengler (KV Freiburg)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58092</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 98 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>KlimabürgerInnenräte</strong>Wir wollen die Einrichtung von Klimabürger:innenräten in Kommunen und Regionen fördern und auf Landesebene einen Klimabürger:innenrat einrichten. Diese sollen, beraten von Experten:innen, bis Mitte 2023 ihren Kommunen beziehungsweise dem Land konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren vorzuschlagen, die so bemessen sind, dass sie vereinbar mit dem Pariser Klimaschutzziel sind.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Aug 2022 23:24:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58091</link>
                        <author>Jörg Dengler (KV Freiburg)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58091</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 97 bis 98 einfügen:</h4><div><p>Anschlussleistung für Balkon-Photovoltaik-Anlagen von bislang 600 W gemäß dem Europäischen Netzkodex auf 800 W angehoben werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><br><br></ins></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Beteiligung der Bürger*innen an der Energiewende</strong>Bürgerenergiegenossenschaften Spielen für eine breite Akzeptanz der EE eine wichtige Rolle. Wir wollen Bürgerenergiegenossenschaften als Akteure der Energiewende auf gesetzlicher und Verwaltungsebene die Wege ebnen.Ein Förderprogramm des Landes für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften soll aufgelegt werden, das jede Kommune abrufen kann.<br><br></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Aug 2022 23:17:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A2: Verhandlungsmandat</title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50113/amendment/58090</link>
                        <author>Katharina Zimmer (KV Mannheim)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50113/amendment/58090</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 5:</h4><div><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der LAG Energie zu führen. Um diese Verhandlungen zu führen stattet die LAG Energie das <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sprechteam der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Koordinationsteamder</ins> LAG Energie mit einem Verhandlungsmandat für die beschlossenen Anträge aus. Dies umfasst </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Einheitliche Bezeichnung wie im ersten Satz</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Aug 2022 21:43:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58089</link>
                        <author>Jörg Dengler (KV Freiburg)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58089</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 48 bis 52:</h4><div><p>Flächen von der Ausnahme zur Regel werden. Genehmigungszeiten, die heute bei Windkraftwerken bis zu 7 Jahre dauern können, wollen wir halbieren.Wir streichen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die Möglichkeit, </ins>viele Fristverlängerungen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> aneinander zu reihen</ins>. Eine Genehmigung soll automatisch erteilt werden, wenn innerhalb <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einer angemessenen</ins> Frist kein ablehnender Bescheid ausgestellt wird. Wir wollen prüfen, ob Freiflächen-PV Anlagen, die nach dem anerkannten Stand der Technik </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 92 bis 95:</h4><div><p>sowie die Überschusseinspeisung in das Stromnetz zu steigern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Dächer <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">möglichst </ins>vollständig mit Photovoltaikmodulen belegt werden<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und bauen Restriktionen ab, die dem entgegenstehen</ins>. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das Land soll</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wir wollen</ins> ein <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Landes-</ins>Förderprogramm für PV-Anlagen auflegen, die mindestens 80% der Dachfläche belegen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 97 bis 98:</h4><div><p>Anschlussleistung für Balkon-Photovoltaik-Anlagen von bislang 600 W gemäß dem Europäischen Netzkodex auf 800 W angehoben <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">wird. </ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 103 bis 105 einfügen:</h4><div><p>und Gesellenprüfungen sollen vom Land übernommen werden. Bei Unternehmen der Erneuerbaren Branche müssen wir neues Vertrauen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in den Wachstumsmarkt der Erneuerbaren Energien </ins>schaffen und so Investitionen auslösen. Diese Unternehmen brauchen Anreize, auszubilden und Fachkräfte </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Aug 2022 21:40:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58079</link>
                        <author>Claudia Wisser (LAG Energie Baden-Württemberg)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58079</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 106 bis 107 einfügen:</h4><div><p>einzustellen. Wir brauchen eine Gründungsinitiative des Landes für Installationsbetriebe für die Energiewende.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Das Land hat zügig einen Plan vorzulegen, in dem detailliert dargelegt wird, wie dem derzeitigen Fachkräftemangel begegnet wird. Die entsprechenden Kosten für Planung und Umsetzung muss das Land tragen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Fachkräftemangel ist meiner Kenntnis nach einer der Hauptgründe für den stockenden Ausbau der EE. Dafür braucht es ein umfassendes Maßnahmenpaket des Landes mit entsprechenden konkreten Zielvorgaben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Aug 2022 18:55:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58061</link>
                        <author>Katharina Zimmer (KV Mannheim)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112/amendment/58061</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 24 bis 25 löschen:</h4><div><p>der Dachflächen, einfachere steuerliche Regelungen und entbürokratisierte Verfahren zum <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Stromnetzanschluss</del>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Test</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 20 Aug 2022 11:45:24 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Verhandlungsmandat</title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50113</link>
                        <author>Matthias Seelmann-Eggebert (LAG Energie BW)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50113</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG beauftragt das Koordinationsteam, im Rahmen des Landesparteitages die Verhandlungen zu den gestellten Anträgen zwischen der Antragskommission von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der LAG Energie zu führen. Um diese Verhandlungen zu führen stattet die LAG Energie das Sprechteam der LAG Energie mit einem Verhandlungsmandat für die beschlossenen Anträge aus. Dies umfasst auch die Möglichkeit einen Antrag nur partiell einzubringen, einer - auch modifizierten - Übernahme des gesamten Antrages oder einzelner Punkte in andere Anträge zuzustimmen, Modifikationen des Antrages zuzustimmen, den Antrag mit anderen Anträgen zu einen, ihn nicht einzubringen oder zurückzuziehen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 20 Aug 2022 08:38:27 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg </title>
                        <link>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112</link>
                        <author>Matthias Seelmann-Eggebert (LAG Energie BW)</author>
                        <guid>https://LAG-ENG-BW.antragsgruen.de/LAG-ENG-BW/motion/50112</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Klimakrise schreitet voran, Bürger*innen sorgen sich um die Energiesicherheit und steigende Energiekosten. Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg ist klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur das Klima schützt, sondern auch eine Frage der Energiesicherheit ist. Eine umfassende Versorgung mit Erneuerbaren Energien wird zunehmend zu einem wichtigen Standortfaktor für die Industrie. Deshalb wollen wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg, schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energien werden, indem wir dem Ausbau der Erneuerbaren einen neuen Schub geben und dafür die Bedingungen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach der Novelle des Erneuerbaren Energiengesetzes vom 8. Juli 2022 liegen in Deutschland Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie (EE) im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das bedeutet, ihnen ist zukünftig eine vorrangige Bedeutung in den jeweiligen Schutzgüterabwägungen einzuräumen. Wir wollen diese rechtliche Aufwertung in Regelungen umsetzen, damit die erforderlichen Erzeugungsanlagen rasch errichtet werden können. Um bis spätestens 2040 ein klimaneutrales Baden-Württemberg zu erreichen, brauchen wir ein Vielfaches der heutigen Ausbauraten an erneuerbaren Energien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur deutlichen Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und Windkraftanlagen müssen wir eine zügigere Bereitstellung von Freiflächen und Standorten ermöglichen, die kurzfristige Genehmigung zum Regelfall und Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver machen, sowie den Fachkräftemangel beheben. Für Dach-Photovoltaikanlagen braucht es zudem Anreize für eine vollständige Nutzung der Dachflächen, einfachere steuerliche Regelungen und entbürokratisierte Verfahren zum Stromnetzanschluss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Genehmigungsverfahren und -grundlagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wurde beschlossen, dass 2% der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. Zur Beschleunigung des Verfahrens wollen wir, dass bis Ende des Jahres 2023 in einem ersten Schritt 1 % der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik und Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Ein weiteres Prozent soll bis zum Jahr 2027 ausgewiesen werden. Solange diese jeweiligen Flächenziele nicht erreicht sind, schlagen wir vor, dass Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nach dem Außenbereichsprivileg (privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1. Nr. 3 BauGB) errichtet werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemäß der Novelle des EEG sollen Belange des Naturschutzes, Landschaftsschutzes, Wasserrechts, der Landwirtschaft, des Denkmalschutzes, Brandschutzes, Forstrechts und Straßenrechts nur noch in schwerwiegenden Fällen die Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit einer Leitlinie in der Form von ministerialen Erlassen und Anpassungen der Verwaltungsvorschriften durch die obersten Landesbehörden, möchten wir den unteren Genehmigungsbehörden einen verbindlichen Rahmen setzen, der gewährleistet, dass die Entscheidungen im Einzelfall dem überragenden öffentlichen Interesse am Bau von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien gerecht werden und schnell und rechtssicher getroffen werden können. Genehmigungen sollen zu diesem Zweck typisiert werden. Wir wollen erreichen, dass die Genehmigungen von Wind- und Solarkraftwerken auf dafür geeigneten Flächen von der Ausnahme zur Regel werden. Genehmigungszeiten, die heute bei Windkraftwerken bis zu 7 Jahre dauern können, wollen wir halbieren.Wir streichen viele Fristverlängerungen. Eine Genehmigung soll automatisch erteilt werden, wenn innerhalb der Frist kein ablehnender Bescheid ausgestellt wird. Wir wollen prüfen, ob Freiflächen-PV Anlagen, die nach dem anerkannten Stand der Technik errichtet werden, grundsätzlich genehmigungsfrei gestellt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Umsetzung der von den Regionalverbänden für Windkraft und Freiflächenphotovoltaik ausgewiesenen Flächen soll für die Kommunen zur Pflicht werden. Im Gegenzug haben die Kommunen ein Vorschlagsrecht für die Ausweisung von geeigneten Flächen. Die Kosten, die den Gemeinden für behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren von Freiflächen- Photovoltaik und Windkraftanlagen entstehen, sollen überwiegend vom Land übernommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgleichsmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen folgende Änderungen bei den Genehmigungsgrundlagen vornehmen: Ausgleichsflächen müssen für Freiflächen-Photovoltaik zukünftig nicht mehr bereitgestellt werden, da Anlagen für die erneuerbaren Energien einen hohen Wert für die Erhaltung der Natur darstellen und bei geeigneter Ausführung eine hohe Biodiversität ermöglichen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ausgleichsflächen für Windenergie sollen zukünftig nicht mehr in der Verantwortung der Projektträger liegen, sondern in großen Programmen für den Populationsschutz gefährdeter Arten beim Land oder Bund gebündelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausbauziele</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen die Ausbauziele in Baden-Württemberg an die Ziele des Bundes anpassen, welche mit Bundestagsbeschluss vom 8. Juli 2022 in der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetz gesetzt wurden. Das bedeutet, dass der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auch in Baden-Württemberg bis 2030 auf mindestens 80% gesteigert wird. Ziel ist eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Wir wollen die Stromversorgung in Baden-Württemberg resilienter und unabhängiger von Importen machen. Unser Ziel ist es, dass Baden-Württemberg in der pro Kopf-Statistik im Ausbau der EE im bundesweiten Vergleich in die vorderen Ränge aufsteigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Netzausbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein weiterer zentraler Punkt ist der Netzausbau: Verteilnetzbetreiber sollen bei neuen Anlagen oder Erweiterung bestehender Anlagen dazu verpflichtet werden, das Netz auf die Aufnahme der zusätzlich erzeugten Leistung auszubauen. Abregelungen sollen unterbunden werden. Stattdessen sollen Anreize und Regelungen geschaffen werden, die es erlauben, Energieüberschüsse für die lokale Produktion von grünem Wasserstoff zu nutzen und so dieser wichtigen Technologie in Baden-Württemberg den Weg zu ebnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aufdach-Photovoltaik</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns dafür ein, dass für Aufdach-PV-Anlagen die Vergütungssätze schnellstmöglich weiter angehoben werden und die Direktvermarktung stark vereinfacht wird, um auch kleine Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können sowie die Überschusseinspeisung in das Stromnetz zu steigern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Dächer vollständig mit Photovoltaikmodulen belegt werden. Das Land soll ein Förderprogramm für PV-Anlagen auflegen, die mindestens 80% der Dachfläche belegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Deutschland die erlaubte Anschlussleistung für Balkon-Photovoltaik-Anlagen von bislang 600 W gemäß dem Europäischen Netzkodex auf 800 W angehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Initiative für Fachkräfte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Fachkräftemangel in der EE-Branche wollen wir mit neuen, Gewerke-übergreifenden Ausbildungsmodellen an Schulen, neuen praxisorientierten Ausbildungsgängen sowie einer Ausbildungsgarantie beheben. Kosten für Meister- und Gesellenprüfungen sollen vom Land übernommen werden. Bei Unternehmen der Erneuerbaren Branche müssen wir neues Vertrauen schaffen und so Investitionen auslösen. Diese Unternehmen brauchen Anreize, auszubilden und Fachkräfte einzustellen. Wir brauchen eine Gründungsinitiative des Landes für Installationsbetriebe für die Energiewende.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Anreize schaffen, dass sich Industrien und Produktionsstätten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, treibhausneutrale Heizungstechniken und Wasserstofftechnologien in Baden-Württemberg ansiedeln und entwickeln. So wollen wir Baden-Württemberg zu einem Zentrum der europäischen Energiewende-Industrie machen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien nun erheblich beschleunigen und schlagen hierzu ein Bündel von Maßnahmen zur Überwindung entsprechender Hemmnisse vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vorschläge wurden im Rahmen der LAG Energie durch <a href="">Expert:innen</a> aus der Energiewirtschaft, der Solarenergie- und der Windenergiebrache, aus Verwaltungen, Kommunalparlamenten und Umweltverbänden erarbeitet und liegen in ausführlicher Form in einem Positionspapier (<a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/101_Baden-W%C3%BCrttemberg/Landesarbeitsgemeinschaften/Energie/EE-Ausbau%20BaW%C3%BC&amp;openfile=56352793">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/101_Baden-Württemberg/Landesarbeitsgemeinschaften/Energie/EE-Ausbau%20BaWü&amp;openfile=56352793</a>) vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die gegenwärtigen landesrechtlichen Rahmenbedingungen sind mit den im Juli 2022 auf Bundesebene in der Novelle des Erneuerbaren -Energien-Gesetz (EEG) formulierten Grundsätzen nicht mehr vereinbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der beschlossenen Novelle des EEG heißt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Die erneuerbaren Energien müssen daher nach § 2 Satz 2 EEG 2021 bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Konkret sollen die erneuerbaren Energien damit im Rahmen von Abwägungsentscheidungen u. a. gegenüber seismologischen Stationen, Radaranlagen, Wasserschutzgebieten, dem Landschaftsbild, Denkmalschutz oder im Forst-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bau- oder Straßenrecht nur in Ausnahmefällen überwunden werden. ...Besonders im planungsrechtlichen Außenbereich, wenn keine Ausschlussplanung erfolgt ist, muss dem Vorrang der erneuerbaren Energien bei der Schutzgüterabwägungen Rechnung getragen werden.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der bisher geltende Rechtsrahmen ist auch ursächlich mit dafür verantwortlich, dass Baden-Württemberg in der pro Kopf-Statistik im Ausbau der EE im bundesweiten Vergleich einen der letzten Plätze belegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein besonders schwerwiegendes Problem sind die hohen bürokratischen und verfahrenstechnischen Hürden für den Ausbau, die Nutzung und Vermarktung erneuerbarer Energien (nicht nur) in Baden-Württemberg. So ist z.B. für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen zuerst ein 10-stufiges Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und im Anschluss daran noch einmal ein 10-stufiges Bauleitverfahren zu durchlaufen. Dies bedeutet einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand und führt zu jahrelangen Verzögerungen. Zudem kann eine Vielzahl von hinzuzuziehenden unteren Genehmigungsbehörden durch Entsagen der Zustimmung das Projekt zum Scheitern bringen. Die Verordnungen, welche die Entscheidungsgrundlagen dieser unteren Behörden darstellen, stammen dabei zum Großteil aus dem letzten Jahrtausend und werden den Erfordernissen der im Juli vom Bundestag beschlossenen EEG Novelle in keinster Weise gerecht. Hier sind die obersten Landesbehörden gefordert, diese Verordnungen in Bezug auf Naturschutz, Landschaftsschutz, Wasserrecht, Landwirtschaft, Denkmalschutz, Brandschutz, Forstrecht und Wegerecht den Erfordernissen des Klimaschutzes anzupassen und gegenüber den im „überragenden Interesse“ stehenden Ausbau der Erneuerbaren unterzuordnen<span class="strike">. </span>Sollten im einzelnen Landesgesetze einer solchen Ausgestaltung der Verordnungen entgegenstehen, sind entsprechende Gesetzesänderungen umgehend auszuarbeiten und dem Parlament zum Beschluss vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuell verzögern sich Planungs- und Genehmigungsverfahren aufgrund von Landesverordnungen, die als Entscheidungsgrundlage für untere Behörden dienen, um mehrere Jahre. Damit werden wir unseren eigenen Klimaschutzzielen und der im Juli vom deutschen Bundestag beschlossenen EEG-Novelle nicht gerecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Sicherung, Planung, Abstimmung mit den Behörden, Herrichtung sowie Monitoring der Flächen ist für die Projektierer:innen von EE-Anlagen mit unverhältnismäßig hohem zeitlichen und personellem Aufwand verbunden. Anstelle der Bereitstellung und Betreuung von Ausgleichsflächen tritt eine finanzielle Kompensation durch den Projektierer zur Unterstützung dieser Artenschutzprogramme.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 20 Aug 2022 08:28:59 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>