| Antrag: | Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jörg Dengler (KV Freiburg) | 
| Status: | Modifiziert übernommen | 
| Eingereicht: | 23.08.2022, 23:17 | 
Ä4 zu A1: Frischer Wind für die Erneuerbaren in Baden-Württemberg
Antragstext
          
          Von Zeile 97 bis 98 einfügen:
Anschlussleistung für Balkon-Photovoltaik-Anlagen von bislang 600 W gemäß dem Europäischen Netzkodex auf 800 W angehoben werden.
Beteiligung der Bürger*innen an der EnergiewendeBürgerenergiegenossenschaften Spielen für eine breite Akzeptanz der EE eine wichtige Rolle. Wir wollen Bürgerenergiegenossenschaften als Akteure der Energiewende auf gesetzlicher und Verwaltungsebene die Wege ebnen.Ein Förderprogramm des Landes für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften soll aufgelegt werden, das jede Kommune abrufen kann.
Die Klimakrise schreitet voran, Bürger*innen sorgen sich um die 
Energiesicherheit und steigende Energiekosten. Spätestens seit dem russischen 
Angriffskrieg ist klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur das 
Klima schützt, sondern auch eine Frage der Energiesicherheit ist. Eine 
umfassende Versorgung mit Erneuerbaren Energien wird zunehmend zu einem 
wichtigen Standortfaktor für die Industrie. Deshalb wollen wir, BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN Baden-Württemberg, schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energien 
werden, indem wir dem Ausbau der Erneuerbaren einen neuen Schub geben und dafür 
die Bedingungen schaffen.
Nach der Novelle des Erneuerbaren Energiengesetzes vom 8. Juli 2022 liegen in 
Deutschland Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie (EE) im überragenden 
öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das bedeutet, 
ihnen ist zukünftig eine vorrangige Bedeutung in den jeweiligen 
Schutzgüterabwägungen einzuräumen. Wir wollen diese rechtliche Aufwertung in 
Regelungen umsetzen, damit die erforderlichen Erzeugungsanlagen rasch errichtet 
werden können. Um bis spätestens 2040 ein klimaneutrales Baden-Württemberg zu 
erreichen, brauchen wir ein Vielfaches der heutigen Ausbauraten an erneuerbaren 
Energien.
Zur deutlichen Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und Windkraftanlagen 
müssen wir eine zügigere Bereitstellung von Freiflächen und Standorten 
ermöglichen, die kurzfristige Genehmigung zum Regelfall und Investitionen in 
erneuerbare Energien attraktiver machen, sowie den Fachkräftemangel beheben. Für 
Dach-Photovoltaikanlagen braucht es zudem Anreize für eine vollständige Nutzung 
der Dachflächen, einfachere steuerliche Regelungen und entbürokratisierte 
Verfahren zum Stromnetzanschluss.
Genehmigungsverfahren und -grundlagen
Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wurde beschlossen, dass 2% der 
Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen ausgewiesen 
werden müssen. Zur Beschleunigung des Verfahrens wollen wir, dass bis Ende des 
Jahres 2023 in einem ersten Schritt 1 % der Landesfläche für Freiflächen-
Photovoltaik und Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Ein weiteres Prozent soll 
bis zum Jahr 2027 ausgewiesen werden. Solange diese jeweiligen Flächenziele 
nicht erreicht sind, schlagen wir vor, dass Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen 
nach dem Außenbereichsprivileg (privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1. Nr. 
3 BauGB) errichtet werden können.
Gemäß der Novelle des EEG sollen Belange des Naturschutzes, Landschaftsschutzes, 
Wasserrechts, der Landwirtschaft, des Denkmalschutzes, Brandschutzes, 
Forstrechts und Straßenrechts nur noch in schwerwiegenden Fällen die Genehmigung 
von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie verhindern.
Mit einer Leitlinie in der Form von ministerialen Erlassen und Anpassungen der 
Verwaltungsvorschriften durch die obersten Landesbehörden, möchten wir den 
unteren Genehmigungsbehörden einen verbindlichen Rahmen setzen, der 
gewährleistet, dass die Entscheidungen im Einzelfall dem überragenden 
öffentlichen Interesse am Bau von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien 
gerecht werden und schnell und rechtssicher getroffen werden können. 
Genehmigungen sollen zu diesem Zweck typisiert werden. Wir wollen erreichen, 
dass die Genehmigungen von Wind- und Solarkraftwerken auf dafür geeigneten 
Flächen von der Ausnahme zur Regel werden. Genehmigungszeiten, die heute bei 
Windkraftwerken bis zu 7 Jahre dauern können, wollen wir halbieren.Wir streichen 
viele Fristverlängerungen. Eine Genehmigung soll automatisch erteilt werden, 
wenn innerhalb der Frist kein ablehnender Bescheid ausgestellt wird. Wir wollen 
prüfen, ob Freiflächen-PV Anlagen, die nach dem anerkannten Stand der Technik 
errichtet werden, grundsätzlich genehmigungsfrei gestellt werden können.
Die Umsetzung der von den Regionalverbänden für Windkraft und 
Freiflächenphotovoltaik ausgewiesenen Flächen soll für die Kommunen zur Pflicht 
werden. Im Gegenzug haben die Kommunen ein Vorschlagsrecht für die Ausweisung 
von geeigneten Flächen. Die Kosten, die den Gemeinden für behördliche Planungs- 
und Genehmigungsverfahren von Freiflächen- Photovoltaik und Windkraftanlagen 
entstehen, sollen überwiegend vom Land übernommen werden.
Ausgleichsmaßnahmen
Wir wollen folgende Änderungen bei den Genehmigungsgrundlagen vornehmen: 
Ausgleichsflächen müssen für Freiflächen-Photovoltaik zukünftig nicht mehr 
bereitgestellt werden, da Anlagen für die erneuerbaren Energien einen hohen Wert 
für die Erhaltung der Natur darstellen und bei geeigneter Ausführung eine hohe 
Biodiversität ermöglichen können.
Ausgleichsflächen für Windenergie sollen zukünftig nicht mehr in der 
Verantwortung der Projektträger liegen, sondern in großen Programmen für den 
Populationsschutz gefährdeter Arten beim Land oder Bund gebündelt werden.
Ausbauziele
Wir wollen die Ausbauziele in Baden-Württemberg an die Ziele des Bundes 
anpassen, welche mit Bundestagsbeschluss vom 8. Juli 2022 in der Novelle des 
Erneuerbaren Energien Gesetz gesetzt wurden. Das bedeutet, dass der Anteil des 
Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auch in Baden-
Württemberg bis 2030 auf mindestens 80% gesteigert wird. Ziel ist eine 
nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung, die vollständig auf 
erneuerbaren Energien beruht. Wir wollen die Stromversorgung in Baden-
Württemberg resilienter und unabhängiger von Importen machen. Unser Ziel ist es, 
dass Baden-Württemberg in der pro Kopf-Statistik im Ausbau der EE im 
bundesweiten Vergleich in die vorderen Ränge aufsteigt.
Netzausbau
Ein weiterer zentraler Punkt ist der Netzausbau: Verteilnetzbetreiber sollen bei 
neuen Anlagen oder Erweiterung bestehender Anlagen dazu verpflichtet werden, das 
Netz auf die Aufnahme der zusätzlich erzeugten Leistung auszubauen. Abregelungen 
sollen unterbunden werden. Stattdessen sollen Anreize und Regelungen geschaffen 
werden, die es erlauben, Energieüberschüsse für die lokale Produktion von grünem 
Wasserstoff zu nutzen und so dieser wichtigen Technologie in Baden-Württemberg 
den Weg zu ebnen.
Aufdach-Photovoltaik
Wir setzen uns dafür ein, dass für Aufdach-PV-Anlagen die Vergütungssätze 
schnellstmöglich weiter angehoben werden und die Direktvermarktung stark 
vereinfacht wird, um auch kleine Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können 
sowie die Überschusseinspeisung in das Stromnetz zu steigern. Wir setzen uns 
dafür ein, dass die Dächer vollständig mit Photovoltaikmodulen belegt werden. 
Das Land soll ein Förderprogramm für PV-Anlagen auflegen, die mindestens 80% der 
Dachfläche belegen.
Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Deutschland die erlaubte 
Anschlussleistung für Balkon-Photovoltaik-Anlagen von bislang 600 W gemäß dem 
Europäischen Netzkodex auf 800 W angehoben werden.
Beteiligung der Bürger*innen an der EnergiewendeBürgerenergiegenossenschaften Spielen für eine breite Akzeptanz der EE eine wichtige Rolle. Wir wollen Bürgerenergiegenossenschaften als Akteure der Energiewende auf gesetzlicher und Verwaltungsebene die Wege ebnen.Ein Förderprogramm des Landes für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften soll aufgelegt werden, das jede Kommune abrufen kann.
Initiative für Fachkräfte
Den Fachkräftemangel in der EE-Branche wollen wir mit neuen, Gewerke-
übergreifenden Ausbildungsmodellen an Schulen, neuen praxisorientierten 
Ausbildungsgängen sowie einer Ausbildungsgarantie beheben. Kosten für Meister- 
und Gesellenprüfungen sollen vom Land übernommen werden. Bei Unternehmen der 
Erneuerbaren Branche müssen wir neues Vertrauen schaffen und so Investitionen 
auslösen. Diese Unternehmen brauchen Anreize, auszubilden und Fachkräfte 
einzustellen. Wir brauchen eine Gründungsinitiative des Landes für 
Installationsbetriebe für die Energiewende.
Wir wollen Anreize schaffen, dass sich Industrien und Produktionsstätten für die 
Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, treibhausneutrale 
Heizungstechniken und Wasserstofftechnologien in Baden-Württemberg ansiedeln und 
entwickeln. So wollen wir Baden-Württemberg zu einem Zentrum der europäischen 
Energiewende-Industrie machen.
Von Zeile 97 bis 98 einfügen:
Anschlussleistung für Balkon-Photovoltaik-Anlagen von bislang 600 W gemäß dem Europäischen Netzkodex auf 800 W angehoben werden.
Beteiligung der Bürger*innen an der EnergiewendeBürgerenergiegenossenschaften Spielen für eine breite Akzeptanz der EE eine wichtige Rolle. Wir wollen Bürgerenergiegenossenschaften als Akteure der Energiewende auf gesetzlicher und Verwaltungsebene die Wege ebnen.Ein Förderprogramm des Landes für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften soll aufgelegt werden, das jede Kommune abrufen kann.
Die Klimakrise schreitet voran, Bürger*innen sorgen sich um die 
Energiesicherheit und steigende Energiekosten. Spätestens seit dem russischen 
Angriffskrieg ist klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur das 
Klima schützt, sondern auch eine Frage der Energiesicherheit ist. Eine 
umfassende Versorgung mit Erneuerbaren Energien wird zunehmend zu einem 
wichtigen Standortfaktor für die Industrie. Deshalb wollen wir, BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN Baden-Württemberg, schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energien 
werden, indem wir dem Ausbau der Erneuerbaren einen neuen Schub geben und dafür 
die Bedingungen schaffen.
Nach der Novelle des Erneuerbaren Energiengesetzes vom 8. Juli 2022 liegen in 
Deutschland Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie (EE) im überragenden 
öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das bedeutet, 
ihnen ist zukünftig eine vorrangige Bedeutung in den jeweiligen 
Schutzgüterabwägungen einzuräumen. Wir wollen diese rechtliche Aufwertung in 
Regelungen umsetzen, damit die erforderlichen Erzeugungsanlagen rasch errichtet 
werden können. Um bis spätestens 2040 ein klimaneutrales Baden-Württemberg zu 
erreichen, brauchen wir ein Vielfaches der heutigen Ausbauraten an erneuerbaren 
Energien.
Zur deutlichen Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und Windkraftanlagen 
müssen wir eine zügigere Bereitstellung von Freiflächen und Standorten 
ermöglichen, die kurzfristige Genehmigung zum Regelfall und Investitionen in 
erneuerbare Energien attraktiver machen, sowie den Fachkräftemangel beheben. Für 
Dach-Photovoltaikanlagen braucht es zudem Anreize für eine vollständige Nutzung 
der Dachflächen, einfachere steuerliche Regelungen und entbürokratisierte 
Verfahren zum Stromnetzanschluss.
Genehmigungsverfahren und -grundlagen
Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wurde beschlossen, dass 2% der 
Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen ausgewiesen 
werden müssen. Zur Beschleunigung des Verfahrens wollen wir, dass bis Ende des 
Jahres 2023 in einem ersten Schritt 1 % der Landesfläche für Freiflächen-
Photovoltaik und Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Ein weiteres Prozent soll 
bis zum Jahr 2027 ausgewiesen werden. Solange diese jeweiligen Flächenziele 
nicht erreicht sind, schlagen wir vor, dass Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen 
nach dem Außenbereichsprivileg (privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1. Nr. 
3 BauGB) errichtet werden können.
Gemäß der Novelle des EEG sollen Belange des Naturschutzes, Landschaftsschutzes, 
Wasserrechts, der Landwirtschaft, des Denkmalschutzes, Brandschutzes, 
Forstrechts und Straßenrechts nur noch in schwerwiegenden Fällen die Genehmigung 
von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie verhindern.
Mit einer Leitlinie in der Form von ministerialen Erlassen und Anpassungen der 
Verwaltungsvorschriften durch die obersten Landesbehörden, möchten wir den 
unteren Genehmigungsbehörden einen verbindlichen Rahmen setzen, der 
gewährleistet, dass die Entscheidungen im Einzelfall dem überragenden 
öffentlichen Interesse am Bau von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien 
gerecht werden und schnell und rechtssicher getroffen werden können. 
Genehmigungen sollen zu diesem Zweck typisiert werden. Wir wollen erreichen, 
dass die Genehmigungen von Wind- und Solarkraftwerken auf dafür geeigneten 
Flächen von der Ausnahme zur Regel werden. Genehmigungszeiten, die heute bei 
Windkraftwerken bis zu 7 Jahre dauern können, wollen wir halbieren.Wir streichen 
viele Fristverlängerungen. Eine Genehmigung soll automatisch erteilt werden, 
wenn innerhalb der Frist kein ablehnender Bescheid ausgestellt wird. Wir wollen 
prüfen, ob Freiflächen-PV Anlagen, die nach dem anerkannten Stand der Technik 
errichtet werden, grundsätzlich genehmigungsfrei gestellt werden können.
Die Umsetzung der von den Regionalverbänden für Windkraft und 
Freiflächenphotovoltaik ausgewiesenen Flächen soll für die Kommunen zur Pflicht 
werden. Im Gegenzug haben die Kommunen ein Vorschlagsrecht für die Ausweisung 
von geeigneten Flächen. Die Kosten, die den Gemeinden für behördliche Planungs- 
und Genehmigungsverfahren von Freiflächen- Photovoltaik und Windkraftanlagen 
entstehen, sollen überwiegend vom Land übernommen werden.
Ausgleichsmaßnahmen
Wir wollen folgende Änderungen bei den Genehmigungsgrundlagen vornehmen: 
Ausgleichsflächen müssen für Freiflächen-Photovoltaik zukünftig nicht mehr 
bereitgestellt werden, da Anlagen für die erneuerbaren Energien einen hohen Wert 
für die Erhaltung der Natur darstellen und bei geeigneter Ausführung eine hohe 
Biodiversität ermöglichen können.
Ausgleichsflächen für Windenergie sollen zukünftig nicht mehr in der 
Verantwortung der Projektträger liegen, sondern in großen Programmen für den 
Populationsschutz gefährdeter Arten beim Land oder Bund gebündelt werden.
Ausbauziele
Wir wollen die Ausbauziele in Baden-Württemberg an die Ziele des Bundes 
anpassen, welche mit Bundestagsbeschluss vom 8. Juli 2022 in der Novelle des 
Erneuerbaren Energien Gesetz gesetzt wurden. Das bedeutet, dass der Anteil des 
Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auch in Baden-
Württemberg bis 2030 auf mindestens 80% gesteigert wird. Ziel ist eine 
nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung, die vollständig auf 
erneuerbaren Energien beruht. Wir wollen die Stromversorgung in Baden-
Württemberg resilienter und unabhängiger von Importen machen. Unser Ziel ist es, 
dass Baden-Württemberg in der pro Kopf-Statistik im Ausbau der EE im 
bundesweiten Vergleich in die vorderen Ränge aufsteigt.
Netzausbau
Ein weiterer zentraler Punkt ist der Netzausbau: Verteilnetzbetreiber sollen bei 
neuen Anlagen oder Erweiterung bestehender Anlagen dazu verpflichtet werden, das 
Netz auf die Aufnahme der zusätzlich erzeugten Leistung auszubauen. Abregelungen 
sollen unterbunden werden. Stattdessen sollen Anreize und Regelungen geschaffen 
werden, die es erlauben, Energieüberschüsse für die lokale Produktion von grünem 
Wasserstoff zu nutzen und so dieser wichtigen Technologie in Baden-Württemberg 
den Weg zu ebnen.
Aufdach-Photovoltaik
Wir setzen uns dafür ein, dass für Aufdach-PV-Anlagen die Vergütungssätze 
schnellstmöglich weiter angehoben werden und die Direktvermarktung stark 
vereinfacht wird, um auch kleine Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können 
sowie die Überschusseinspeisung in das Stromnetz zu steigern. Wir setzen uns 
dafür ein, dass die Dächer vollständig mit Photovoltaikmodulen belegt werden. 
Das Land soll ein Förderprogramm für PV-Anlagen auflegen, die mindestens 80% der 
Dachfläche belegen.
Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Deutschland die erlaubte 
Anschlussleistung für Balkon-Photovoltaik-Anlagen von bislang 600 W gemäß dem 
Europäischen Netzkodex auf 800 W angehoben werden.
Beteiligung der Bürger*innen an der EnergiewendeBürgerenergiegenossenschaften Spielen für eine breite Akzeptanz der EE eine wichtige Rolle. Wir wollen Bürgerenergiegenossenschaften als Akteure der Energiewende auf gesetzlicher und Verwaltungsebene die Wege ebnen.Ein Förderprogramm des Landes für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften soll aufgelegt werden, das jede Kommune abrufen kann.
Initiative für Fachkräfte
Den Fachkräftemangel in der EE-Branche wollen wir mit neuen, Gewerke-
übergreifenden Ausbildungsmodellen an Schulen, neuen praxisorientierten 
Ausbildungsgängen sowie einer Ausbildungsgarantie beheben. Kosten für Meister- 
und Gesellenprüfungen sollen vom Land übernommen werden. Bei Unternehmen der 
Erneuerbaren Branche müssen wir neues Vertrauen schaffen und so Investitionen 
auslösen. Diese Unternehmen brauchen Anreize, auszubilden und Fachkräfte 
einzustellen. Wir brauchen eine Gründungsinitiative des Landes für 
Installationsbetriebe für die Energiewende.
Wir wollen Anreize schaffen, dass sich Industrien und Produktionsstätten für die 
Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, treibhausneutrale 
Heizungstechniken und Wasserstofftechnologien in Baden-Württemberg ansiedeln und 
entwickeln. So wollen wir Baden-Württemberg zu einem Zentrum der europäischen 
Energiewende-Industrie machen.
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